Heiraten geht vergleichsweise schnell, Scheidungen hingegen können dauern. Oft vergehen viele Monate oder sogar Jahre, bis die Ehepartner ihre Belange vor Gericht ausgehandelt haben. Hinzu kommt das Trennungsjahr, welches die Ehegatten zum Nachweis des Scheiterns ihrer Ehe einhalten müssen. Viele wünschen sich deshalb eine Möglichkeit, ihre Ehe so schnell wie möglich zu beenden. Die sogenannte Blitzscheidung hat jedoch bestimmte Voraussetzungen.
- Wann ist eine beschleunigte Scheidung möglich?
- Voraussetzungen einer Blitzscheidung
- Was ist ein Härtefall und was nicht?
- Ablauf und Kosten einer Blitzscheidung
- Dauer einer Blitzscheidung
Wann ist eine beschleunigte Scheidung möglich?
Eine besonders schnelle Scheidung lässt sich grundsätzlich in zwei Fällen erreichen:
- Einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich
- Härtefallscheidung
Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren kann eine einvernehmliche Scheidung schnell erreicht werden, da in diesen Fällen kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Das ist auch der Fall, wenn der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen wurde. Die Ehepartner müssen allerdings regulär ein Trennungsjahr einhalten. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur unter den Voraussetzungen der sognannten Härtefallscheidung – auch Blitzscheidung genannt – möglich.
Voraussetzungen einer Blitzscheidung
Eine Ehe kann in Deutschland grundsätzlich nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach dem Zerrüttungsprinzip darf die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr bestehen und eine Wiederherstellung dieser nicht zu erwarten sein.
Nachweis dafür ist das Trennungsjahr: Nähern sich die Eheleute innerhalb dieser „Bedenkzeit“ nicht wieder an, wird die Ehe als gescheitert angesehen. Nach § 1565 Abs. 2 BGB ist es auch möglich, dass eine Ehe ohne Trennungsjahr geschieden wird. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Härtefalls. Damit ist gemeint, dass die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen müsste. Die Gründe für diese Härte müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen und objektiv nachvollziehbar sein.
Was ist ein Härtefall und was nicht?
Das zuständige Familiengericht prüft und entscheidet in jedem Fall individuell, ob ein Härtefall vorliegt. Grundsätzlich begründet allerdings nicht jedes Fehlverhalten des Ehepartners direkt eine unzumutbare Härte. Nicht ausreichend ist zum Beispiel:
- einmaliges Fremdgehen des Ehepartners
- einmalige körperliche Misshandlung (z.B. eine Ohrfeige)
- Vergewaltigung in der Ehe, wenn der vergewaltigte Ehepartner zum misshandelnden Ehegatten zurückgekehrt ist
Die folgenden Gründe wurden hingegen als Härtefälle anerkannt:
- anhaltende, schwere körperliche oder seelische Gewalt gegen den Ehepartner oder gemeinsame Kinder
- ernstzunehmende Morddrohungen gegen den Ehepartner
- schwere Erniedrigung des Ehepartners
- erheblicher Ehebruch, beispielsweise wenn eine Affäre über mehrere Monate andauert oder ein uneheliches Kind gezeugt wurde
- schwere Alkohol- oder Drogensucht des Ehegatten
- wenn ein Ehegatte die Heirat nur zu dem Zweck eingegangen ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Ablauf und Kosten einer Blitzscheidung
Die Blitzscheidung läuft grundsätzlich nicht anders ab als eine normale Scheidung: Zur Einleitung des Verfahrens stellt ein Ehepartner einen Scheidungsantrag. Dabei muss er sich wegen des Anwaltszwangs vor dem Familiengericht durch einen Scheidungsanwalt anwaltlich vertreten lassen. Sind die Eheleute in Köln ansässig, ist das Amtsgericht Köln an der Luxemburger Straße zuständig. Es kommt zur mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht. Die Ehe wird durch richterlichen Beschluss geschieden.
Es fallen grundsätzlich die gleichen Scheidungskosten wie bei einer regulären streitigen Scheidung an.
Wichtige Unterschiede und Eigenheiten bei der Härtefallscheidung:
- Die Gründe für den Härtefall müssen im Scheidungsantrag angegeben werden. Der antragstellende Ehepartner muss dafür vor Gericht eventuell Beweise anbringen.
- Bei Vorliegen eines anerkannten Härtefalls müssen die Ehegatten kein Trennungsjahr einhalten – diese Scheidungsvoraussetzung entfällt dann.
Dauer einer Blitzscheidung
Die Ehepartner müssen bei der Blitzscheidung kein Trennungsjahr einhalten, was die Gesamtdauer der Scheidung verkürzt.
Trotzdem kann eine Härtefallscheidung nicht immer viel schneller erreicht werden als eine normale Scheidung. Liegen objektive Gründe für den Härtefall nachweislich in der Person eines Ehegatten vor und kann der Härtefall von diesem auch nicht widerlegt werden, so kann das Scheidungsverfahren schnellstens in wenigen Monaten abgeschlossen werden.
Besteht die Option, dass der andere Ehepartner den Härtefall widerlegen kann, so kann sich das Verfahren durch die Beweisaufnahme über Monate in die Länge ziehen. Auch die Durchführung eines Versorgungsausgleichs von Amts wegen verzögert die Scheidung in der Regel um bis zu sechs Monate. Hier gilt das gleiche wie für besonders schnelle Scheidungen generell: Wurde der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen oder wird er nicht durchgeführt, weil die Ehe weniger als drei Jahre bestanden hat, kann die Ehe schneller geschieden werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hasselbach beraten sie an den zwei Kanzleistandorten in Köln-Rodenkirchen und am Zülpicher Platz kompetent und engagiert darüber, ob Sie den Weg der Härtefallscheidung gehen sollten. Franziska Hasselbach ist Fachanwältin für Familienrecht und hat in Köln bereits zahlreiche Blitzscheidungen erfolgreich begleitet.